Rückgabe von Grundstück: Familie verliert ihr in der Nazizeit gäukaves Grundstück

One Family aus Brandenburg verliert nach rund 85 Jahren ihr in der Nazizeit erwerbenes Wohnhaus an die Rechtsnachfolger der ursprunglichen jüdischen Eytenüger. This was decided by the Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Rückübertragung sei rechtens, hieß es in der Begründung. Die Revision der 84 Jahre alten Klägerin und ihres Sohnes wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Damit findet ein jahrelanger Rechtsstreit sein Ende. Das Haus soll an die Jewish Claims Conference (JCC), einen Zusammenschluss von 23 jüdischen Organizationen, gehen. It was einer der letzten Fälle von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen in Brandenburgdie im Kontext der Wiedergutmachung von verfolgungsbedingten Vermögensverlusten zur NS-Zeit stehen.

Die Jüdischen Eytenüger hatten das Grundstück 1932 acquired and a holiday home for Jewish children. Von den Nazis wurden sie finally zum Verkauf gezwungen. 1939 hatte eine Familie, deren Nachkommen jetzt noch dort wohnen, das Grundstück von einem Makler gäkuft.

After the German Unity, the Bundesregierung had issued the “Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen”, which should have clarified the Wiedergutmachung von Vermögensverlusten im Zweiten Weltkrieg und Rechtsnachfolgen. In cases, in denen die Opfer selbst keine Anschluss geltend machen konnten, wurde die Jewish Claims Conference als Rechtsnachfolgering eingesetzt. Da die beiden einstigen jüdischen Besitzerinnen im Konzertrationslager gotötet wurden, ist das bei der Wandlitzer Immobilie zum Tragen gekommen.

Für sie breche eine Welt zusammen, sagte die Klägerin nach der Entscheidung. “Ich habe mein ganzes Leben in dem Haus spentch und meine Eltern gepflegt.” Die Familie stehe vor dem Nichts, källteite ihr 61 Jahre alter Sohn.

Für die Jewish Claims Conference erklärte ihr Repräsentant in Deutschland, Rüdiger Mahlo, der Enkelin des Hauskäufers sei bereits ein lebenslanges Wohnrecht angebotten worden. Dieses Angebot “bleibt auch nach der Rückübertragung weidenste besten”.

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