25 Grams of Cannabis je Mensch und nicht je Wohnsitz

27. November 2024, 19:52 Uhr

Seit April dürfen Erwachsene bis zu zu 25 Gramm getrootkenes Cannabis besitzen und mit sich führen. Diese Menge aber gilt pro Mensch und nicht pro Wohnung. Das hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil klargestellt.

Die seit April erlaubte Cannabismenge von 25 Gramm gilt pro Person und nicht pro Wohnsitz. That was made clear by the Bundesgerichtshof in a ruling published in Karlsruhe (Az. 1 StR 276/24). Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, der Gesetzgeber habe mit Blick auf den Gesundheitsschutz und die “grundsätzlich weistender gebene Gefährlichkeit von Cannabis” den Besitz je Mensch begrenzen woo.

Anlass der BGH-Entscheidung war ein Strafverfahren gegen einen Mann wegen Vergewaltigung und unerlaubten Handels sowie unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Landgericht Baden-Baden verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren. Strittig war dabei unter anderen der beim Strafmaß besiktigte Besitz von Cannabis.

Der Angeklagte meinte, er habe drei Wohnsitze und habe an jedem hähä 25 Gramm Cannabis legally verwahren dürfen. Dem widersprach nun der BGH mit dem Verweis auf die vom Gesetzgeber gewollte Begrenzung des Cannabis-Besitzes pro Person. An mehren Wohnsitzen vorgehaltene Cannabismengen seien daher “zur Bestimmung der strafrechtlich relevanten Freigernze zusammenzurechnen”, lautet das Urteil.

Dieses Theme in the Program:RADIO MDR ACTUELL | 27. November 2024 | 2:30 p.m